Sendungen National

Wir bieten unter anderem Straßentransporte innerhalb Polens an. Dank unserer langjährigen Erfahrung, unserer umfassenden Kenntnisse des polnischen Marktes und unseres großen Fuhrparks, der für verschiedene Transportdienstleistungen geeignet ist, können wir die vielfältigen Erwartungen unserer Kunden erfüllen. Als Unternehmen mit Sitz in Poznań sind wir auch als Stadtkurier tätig und bieten in diesem Bereich ein besonders breites Leistungsspektrum an.

Wir garantieren unseren Kunden Zuverlässigkeit und die effiziente Ausführung der uns übertragenen Aufträge. Unsere langjährige Präsenz in der Straßentransportbranche hat es uns ermöglicht, die Bedürfnisse von Unternehmen mit unterschiedlichsten Branchen zu verstehen. Daher konnten wir ein Angebot erstellen, das den individuellen Wünschen jedes Kunden gerecht wird. Straßentransporte von DCS in Poznań – ein Garant für zuverlässigen Service!

Schnelle und zuverlässige Zustellung von Paketen und Briefen in ganz Inland am Folgetag nach Aufgabe der Sendung.

Die Zustellungen erfolgen zwischen 9.00 und 17.00 Uhr von Montag bis Freitag. Die Zustellungen an sonstigen Tagen und zu anderen Uhrzeiten sind nach früherer Abstimmung mit der DCS-Disposition möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, Pakete am gleichen Tag auszuliefern.

§1

Allgemeine Geschäftsbedingungen definieren die Regeln für die Beförderungsdienste von DCS Domestic Courier Service s.c/ die Grundlage für die Tätigkeit: das Gesetz vom 15. November 1985. Transportgesetz – einheitlicher Text GBl. 2000. Nr. 50 Pos. 601 m.Änd., nachstehend Transportgesetz genannt.

§2

Für den Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe definiert:

  • DCS – das Unternehmen, welches die Beförderung der Sendungen leistet
  • Beförderer von DCS – der Mitarbeiter von DCS, welcher die Sendung vom Absender übernimmt und sie beim Empfänger zustellt
  • Beförderungsauftrag – ein Dokument als schriftliche Bestätigung des Abschlusses des Beförderungsvertrages
  • Absender – Person, die dem Beförderer von DCS die Sendung zwecks Ausführung des Beförderungsvertrages übergibt
  • Empfänger – Person, welche die im Rahmen des Beförderungsvertrages durch den Beförderer von DCS zugestellte Sendung empfängt
  • Auftraggeber – Person, die DCS mit der Beförderung der Sendung beauftragt hat. Der Auftraggeber kann der Absender/Empfänger oder ein Dritter sein.

§3

Der Umfang der Dienstleistungen von DCS umfasst die Abholung, die Beförderung und die Zustellung der Sendungen im Inland.

§4

Das Gewicht und die Maße der Sendungen (inkl. Einteilung in Kategorien) und die Zustellungstermine enthält die Preisliste von DCS, die an allen DCS-Standorten für jeden Kunden zur Verfügung steht.

§5

Die Sendung kann zur Beförderung angenommen werden:

  • in einem Paketshop – der Absender liefert selbst die Sendung zum DCS-Punkt
  • beim Absender – die Sendung wird von dem DCS-Beförderer aufgrund vorheriger Anmeldung abgeholt

§6

  1. Für die Qualität der Verpackung der Sendung (entsprechend zu ihrer Inhalt) ist der Absender verantwortlich.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Sendung so zu verpacken, dass sich die in ihr befindliche Ware vor Beschädigung der Sendung geschützt und die Sicherheit anderer Sendungen während der Beförderung gewährleistet wird. Die Verpackung soll:
    • ausreichend geschlossen werden, dass der Zugang zum Inhalt der Sendung verhindert wird
    • ausreichend beständig sein in Bezug auf das Gewicht und den Inhalt der Sendung
    • ausreichend von innen gesichert sein, damit die Bewegung des Inhalts der Sendung verhindert wird
    • entsprechend gekennzeichnet im Falle der besonderen Art der Sendung z.B. Vorsicht Glas, oben / unten (die Kennzeichnung kann beim Absender oder im PaketShop vorgenommen werden)
  3. Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Empfehlungen des Beförderers kann DCS die Annahme der Sendung verweigern.

§7

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Verpackung der Sendung mit eigenem Namen und den Daten des Empfängers zu versehen, die mit den Daten im Beförderungsauftrag übereinstimmen müssen / die Sendung sollte andere Zeichen aufweisen, die ihre Identifizierung ermöglichen (z.B. Klebebänder mit Firmenaufdruck)
  2. Die Anschrift des Auftraggebers muss unbedingt in dem Beförderungsauftrag folgende Angaben enthalten: Straße / Hausnummer / Wohnung / PLZ / Ort.

§8

  1. DCS nimmt zur Beförderung keine Sendungen an, die Folgendes enthalten:
    • Private Korrespondenz
    • Bargeld, Wertpapiere, sonstige Dokumente mit Zahlungscharakter
    • Wertgegenstände/Schmuck, Kunstwerke, Antiquitäten, Münzensammlungen, usw. ..
    • Waffen und Munition
    • verderbliche Lebensmittel, die besondere Beförderungsbedingungen erfordern
    • chemisch und biologisch aktive Produkte
    • Tiere, menschliche und tierische Überreste
    • Drogen und psychotrope Stoffe
    • Medikamente, die besondere Beförderungsbedingungen erfordern
    • sonstige Waren, die durch ihre Eigenschaften Gefahr für die Menschen bilden, die sie handhaben oder die möglicherweise andere Sendungen beschädigen und zerstören können
    • sonstige Waren, deren Beförderung aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften verboten ist.
  2. DCS nimmt auch keine sog. Nachnahmesendungen an, wo DCS im Namen des Auftraggebers eine Zahlung für die Sendung empfangen und sie dann dem Auftraggeber übergeben sollte.

§9

  1. Der Nachweis des Abschlusses des Beförderungsvertrages und der Zustellung der Sendung ist der Beförderungsauftrag von DCS.
  2. Der Beförderungsauftrag wird durch den die Sendung annehmenden DCS-Beförderer nach der Preisliste der Leistungen gemäß den Angaben des Absenders zur Beförderung ausgefüllt.
  3. Der die Sendung annehmende Beförderer bestätigt auf dem Beförderungsauftrag (mit eigenhändiger und lesbarer Unterschrift) die Annahme der Sendung durch DCS zwecks Beförderung und Zustellung.
  4. Der Auftraggeber durch die Unterzeichnung des Beförderungsauftrages (mit eigenhändiger und lesbarer Unterschrift) bestätigt die Übereinstimmung der angegebenen Angaben zur Sendung und die Kenntnis dieser AGB. Damit erklärt er seine Zustimmung zu dem durch DCS vorgeschlagenen Preis der Dienstleistung.

§10

  1. Gemäß der Verfügung des Auftraggebers für die durch DCS erbrachten Dienstleistungen zahlt der Absender oder der Dritte, welcher die Beförderung beauftragt.
  2. Ist der Auftraggeber ein Dritter, muss der Auftrag obligatorisch schriftlich erfolgen. In diesem Fall zahlt für die Dienstleistung immer der Auftraggeber.
  3. In Ausnahmefällen kann DCS die Zahlung für die durch DCS erbrachten Dienstleistungen durch den Empfänger zulassen. Wenn der Empfänger der Sendung sämtliche gemäß dieser Bedingungen auf ihm lastenden Gebühren nicht entrichtet, übernimmt der Auftraggeber diesbezügliche volle Verantwortung.
  4. Das Original des Beförderungsauftrages ist für den Absender der Sendung vorgesehen. Die Rechnung oder die MwSt-Rechnung in Original ist für den Zahler bestimmt.
  5. Eine der Kopien des Beförderungsauftrages ist für Empfänger bestimmt.
  6. Sonstige Kopien des Beförderungsauftrages verbleiben zur Verfügung von DCS.

§11

  1. Der Inhalt der Sendung kann durch DCS zu jeder Zeit ab dem Zeitpunkt der Annahme zur Beförderung bis zur Übergabe an den Empfänger überprüft werden, um die Übereinstimmung von ihrem tatsächlichen Inhalt mit dem Inhalt der Angaben in dem Beförderungsauftrag festzustellen. Insbesondere kann die Überprüfung der Feststellung dienen, ob:
    • der angegebene Wert der Sendung dem tatsächlichen Wert der in ihr enthaltenen Ware entspricht
    • der Inhalt der Sendung unter § 8 dieser AGB fällt
    • die Verpackung und innere Sicherung der Ware in der Sendung angemessen ist.
  2. Die Überprüfung erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes – Transportgesetz und den auf seiner Grundlage erlassenen Durchführungsvorschriften.
  3. Die Unstimmigkeiten gemäß Absatz 1 bilden Grundlage für die Verweigerung der Annahme der Sendung durch DCS oder für die Änderung der Bedingungen des Beförderungsvertrages.

§12

  1. Das voraussichtliche Datum der Zustellung an den Empfänger im Inland bestimmt die aktuelle Preisliste von DCS
  2. Der DCS-Beförderer stellt die Sendung an die auf dem Beförderungsauftrag angegebene Anschrift des Empfängers zu.
  3. Der Auftraggeber kann auf dem Beförderungsauftrag verfügen, dass die Abholung der Sendung durch den Empfänger im DCS-PaketShop erfolgt, sog. eigene Abholung.
  4. In Abwesenheit des Empfängers hinterlässt der DCS-Beförderer eine Avisebenachrichtigung mit dem markierten Datum der erneuten Zustellung, eventuell mit dem Hinweis darauf, wo und wann der Empfänger das Paket selbst abholen kann, wenn das durch den Beförderer angegebene Datum der erneuten Zustellung dem Empfänger nicht passt.
  5. Kostenlose Lagerung der avisierten Zustellung im DCS-PaketShop beträgt 7 Kalendertage ab dem Datum der geplanten Zustellung. Während dieser Zeit ist der DCS-Beförderer verpflichtet, einen weiteren Zustellungsversuch der Sendung zu unternehmen.
  6. Verweigert der Empfänger den Empfang der Sendung oder ist die Anschrift des Empfängers nicht korrekt, schickt der DCS-Beförderer die Sendung an den Absender nach vorheriger Absprache der Rücksendung mit dem Absender zurück.
  7. Wenn für die Erbringung der Leistung durch DCS der Empfänger zu zahlen hat und die Sendung an den Absender zurückgeschickt wurde, zahlt der Auftraggeber für die erbrachte Leistung.

§13

  1. Der Empfänger bestätigt den Empfang der Sendung (mit eigenhändiger und lesbarer Unterschrift und dem Datum des Empfangs) auf dem Beförderungsauftrag und bestätigt damit die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung.
  2. Etwaige Bedenken in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistung oder den Zustand der erhaltenen Sendung sollten auf dem Beförderungsauftrag durch den Empfänger zum Zeitpunkt ihres Empfanges vermerkt werden.
  3. Der Empfänger kann die Sendung erst nach Bestätigung von ihrem Empfang auf dem Beförderungsschein und nach der Entrichtung der Gebühr gemäß dem Beförderungsauftrag öffnen, wenn er gemäß § 10 Absatz 3 dazu verpflichtet war.

§14

Wenn der Kunde nicht über eine Waage verfügt, auf der die Sendung bei ihrem Empfang gewogen werden könnte, wird die Sendung im DCS-Lager gewogen und preislich bestimmt werden.

§15

  1. Der DCS-Beförderer, welcher die Sendung zustellt, erstellt im Falle von Beschädigung oder Verlustes der zugestellten Sendung unverzüglich und auf eigene Initiative das Schadensprotokoll.
  2. Das Schadensprotokoll kann auch der Empfänger verlangen, wenn er Beschädigung oder Verlust der Sendung feststellt.

§16

  1. Der Auftraggeber genehmigt unter Angabe des Wertes der Sendung in dem Beförderungsauftrag ihre Versicherung durch DCS gemäß den Bedingungen des zwischen dem DCS und dem Versicherer abgeschlossenen Versicherungsvertrages.
  2. Fehlt der Wert der Sendung in dem Beförderungsauftrag, wird die Sendung standardmäßig bis zur Höhe von 1000 PLN versichert.

§17

  1. Für Abhandenkommen / Zerstörung / Verlust oder Beschädigung der Sendung ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme durch den DCS-Beförderer zur Beförderung bis zu ihrer Zustellung oder für Verzögerung bei der Zustellung (mit Ausnahme der in den Abs. 2 und 4 § 17 genannten Ereignisse) haftet der DCS.
  2. DCS haftet nicht für das Abhandenkommen / Zerstörung / Verlust / Beschädigung der Sendung oder die Verzögerung ihrer Zustellung, wenn es dazu aus folgenden Gründen gekommen ist:
    • die bei dem Absender / Empfänger /Auftraggeber auftretenden Gründe
    • aufgrund der Eigenschaften der Ware
    • verursacht durch höhere Gewalt
    • sonstige Schadensereignisse, die durch DCS nicht zu vertreten sind
  3. Die Höhe der Entschädigung für das Abhandenkommen / Zerstörung / Verlust oder Beschädigung der Sendung kann 1000 PLN nicht überschreiten.
  4. DCS haftet nicht für entgangene Vorteile / Gewinne oder Einkünfte sowohl in Bezug auf den Absender / Empfänger wie auch Dritte für Schäden, die aufgrund der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Leistungen durch DCS zugefügt wurden.

§18

  1. Zur Gewährleistung der Effizienz der Beförderung der Sendungen hat DCS das Recht, die Daten der DCS-Kunden zu speichern und sie an die mit DCS kooperierenden Unternehmen, auch im Ausland weiterzugeben. Zentrale Verwaltung der Datenbank dient der Erweiterung des Dienstleistungsangebotes und der Vorbereitung von etwaigen neuen Angeboten.
  2. Falls erforderlich ist DCS berechtigt, die Daten der DCS-Kunden an die staatlichen Behörden weiterzuleiten, insbesondere an die Zollbehörden.
  3. Der Auftraggeber / Absender willigt in die Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung seiner Daten in den vorstehenden Fällen ein, was durch die Unterzeichnung des Beförderungsauftrages bestätigt wird.

§19

Zur Sicherung der Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag behält sich DCS das Pfandrecht an der Sendung gemäß Art. 57 des Transportgesetzes vor.

§20

  1. Alle Reklamationen in Bezug auf die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Beförderungsvertrages nimmt jede DCS-Stelle entgegen.
  2. Zur Reklamation sind der Absender/Empfänger/Auftraggeber berechtigt.
  3. Die Grundlage für die Einleitung des Reklamationsverfahrens ist die Einreichung durch den Berechtigten einer schriftlichen Reklamation mit Höhe der Forderung und Übersendung der Kopie von:
    • dem Beförderungsauftrag
    • dem Schadensprotokoll, das im Beisein des DCS-Mitarbeiters erstellt wurde
    • der MwSt-Rechnung/der Rechnung oder einem anderen Dokument zur Feststellung des Wertes der Ware in der Sendung.
  4. Die Bedingungen und Fristen für die Einreichung von Reklamationen und das detaillierte Verfahren für den Umgang mit Reklamationen sind in den Durchführungsbestimmungen zum Transportgesetz geregelt.

§21

Der Absender / Empfänger / Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Beträge der Ansprüche für vergangene / gegenwärtige / zukünftige Forderungen gegenüber DCS abzuziehen.

§22

Die Bestimmungen dieser AGB können durch individuelle und separate Verträge oder Vereinbarungen mit DCS geändert werden.

§23

In den durch diese AGB nicht geregelten Angelegenheiten finden die Vorschriften des Gesetzes vom 15.November 1984 – Transportgesetz – (einheitlicher Text GBl. 2000 Nr. 50 Pos. 601 m.s.Änd.) sowie die Vorschriften des Zivilgesetzbuches Anwendung.

Schnelle und sichere Lieferungen in ganz Polen – auch mit der Option der Lieferung am selben Tag.

Flexible Lösungen für Unternehmen und Privatkunden, mit Pünktlichkeitsgarantie.

Stabile Kartons, Umschläge und Verfahren, die Ihre Sendung in jeder Phase des Transports schützen.

Von Benachrichtigung und Versicherung bis hin zu Verpackung und Lagerung – wir bieten Ihnen umfassende Versanddienstleistungen.

Die angegebenen Preise gelten für Sendungen innerhalb der Postleitzahlengebiete 60-000 bis 61-999. Für Preise innerhalb anderer Postleitzahlengebiete kontaktieren Sie bitte unser Büro unter info@couriers.pl.

Allgemeine Leistungen
Sendungsgewicht in kg Preis der Leistung
A4-Umschlag und Paket bis 1 kg25,00 PLN
bis 5 kg29,00 PLN
über 5 bis 10 kg31,00 PLN
über 10 bis 15 kg33,00 PLN
über 15 bis 20 kg35,00 PLN
über 20 bis 25 kg37,00 PLN
über 25 bis 30 kg40,00 PLN
über 30 kg für jedes angefangene kg1,00 PLN

Voraussichtliche Lieferzeit der Sendung: bis 13:00 Uhr in den ehemaligen Woiwodschaftstädten, in anderen Ortschaften Sendungen werden bis 17:00 Uhr geliefert

Leistungsbezeichnung Preis
Express Land - Aufgabe und Empfang der Sendung am gleichen Tag PKP 290,00 PLN
Express Straße - kundenspezifischer Transport door-to-door
Pkw (Gewicht der Sendungen bis 100 kg) 1,80 PLN/km
Lkw (Gewicht der Sendungen bis 1000 kg) 2,00 PLN/km
Aufpreis auf Grundpreis für die Bestimmung der Zustellungszeit
Zustellung bis 9:00 Uhr 90,00 PLN
Zustellung bis 10:00 Uhr 60,00 PLN

Die Sonderleistungen werden nach vorheriger Absprache mit dem DCS-Büro durchgeführt.

Volumensendungen – wenn das Volumengewicht das tatsächliche Gewicht überschreitet, wird der Preis für das Volumengewicht gemäß folgender Formel bestimmt:

Für Sendungen, die länger als 200 cm sind, wird der Preis wie folgt berechnet:

Längenbasiertes Volumengewicht = tatsächliches Gewicht + 1kg für jedes cm über 200 cm

Leistungsbezeichnung Preis
Rückgabe der bestätigten Dokumente (binnen 5 Werktagen) 10,00 PLN
Wartezeit des Kuriers auf die Sendung über 10 Minuten 5 PLN netto für jede angefangene 10 min
Auftragsausführung zwischen 17:00 bis 19:00 Uhr Preis der Leistung +50%
Auftragsausführung zwischen 19:00 bis 8:00 Uhr Preis der Leistung +100%
Korrektur der Anschrift, erforderlich für Zustellung der Sendung Preis der Leistung +50%
Empfang oder Zustellung am Samstag Preis der Leistung +100%
Empfang oder Zustellung am Sonntag oder Feiertagen Preis der Leistung +150%
Zustellung an eine Privatperson 6,00 PLN
Die Sendung, deren Länge der längsten Seite 100 cm überschreitet, Aufpreis: 25,00 PLN

Die Transportlösungen, zugeschnitten auf individuelle Kundenbedürfnisse.

Wir bieten Ihnen die Verwendung einer speziellen kundenspezifischen Straßenbeförderung für Sendungen an, die nicht in üblicher Weise gehandhabt werden können oder eine Expresszustellung erfordern. Die aus Poznań und Umgebung abgeholte Waren liefern wir innerhalb von 24 Stunden an alle Städte des Landes. Für diesen Service bieten wir Ihnen folgende Fahrzeuge:

  Länge Breite Höhe Nutzlast Palettenplätze Preis / km Preis / 1h
Ducato Plane4,00m2,20m2,10m1500kg81,90 zł90 zł
Ducato Furgon3,30m1,70m1,85m1200kg41,90 zł90 zł
Peugeot Furgon3,95m1,95m2,10m1200kg61,90 zł90 zł
Sprinter Kasten4,20m2,10m2,30m1200kg8 + Hebebühne1,90 zł90 zł
VV LT-46 Plane4,50m2,20m2,00m800kg81,90 zł90 zł
Nissan Furgon2,20m1,20m1,30m700kg21,09 zł90 zł
VW LT-55 Plane4,70m2,20m2,00m3000kg91,90 zł90 zł
Iveco Plane4,20m2,20m2,30m1500kg81,90 zł90 zł
Iveco Kasten6,10m2,45m2,35m3000kg141,90 zł90 zł

In den letzten Jahren sind die Kraftstoffpreise deutlich gestiegen – nach den Angaben der Generaldirektion Energie und Verkehr um mehr als 10% in Europa, und in Polen um mehr als 20% (bezogen auf die Preise der Raffinerie Gdańsk). Zudem mit dem 01.01.2010 führte die Regierung eine weitere Gebühr in Höhe von 23 Groschen pro Liter Diesel ein. Daher hat DCS, wie die Mehrzahl der Transportunternehmen, mit dem 01.01.2010 den Kraftstoffzuschlag für alle Transportdienstleistungen eingeführt.

  Sendungen National Sendungen International Sendungen International Luftpost
Höhe des Kraftstoffzuschlages 01.04.2026 35% 35% ECO 35%
Treibstoffzuschlag bis zum 31.03.2026 25% 25% ECO 25%

Sichere Verpackung

Sichere Verpackung

Unsere maßgefertigten Verpackungen garantieren die vollständige Sicherheit Ihrer Produkte. Sorgfältige Versandabwicklung und stabile Kartonverpackungen minimieren das Risiko von Verlust oder Beschädigung Ihrer Produkte.

Sichere Umschläge

Sichere Umschläge

Starre und dicke Dokumentenumschläge schützen Ihre Dokumente nicht nur vor Knicken und Beschädigungen jeglicher Art, sondern verschließen den Inhalt auch dicht gegen versehentliches Durchnässen.

Ausgewählte Zusatzdienstleistungen:

  • Keine Aufschläge für die Zustellung an Privatpersonen
  • Dienstleistung per Nachnahme
  • Lieferavis per E-Mail
  • Abliefernachweis
  • Versicherung
  • Änderung der Empfängeranschrift während der Ausführung der Dienstleistungen
  • Lieferavis per Telefon
  • Zustellung an Samstagen
  • Rückgabe der bestätigten sendungsbegleitenden Dokumente
  • Rückgabe einer Kopie des Abliefernachweises
  • Nicht-Standardpakete

Wir erbringen auch Dienstleistungen im Bereich Vorbereitung von Waren zum Versand:

  • Lagerung
  • Packen
  • Konfektionierung
  • Sortierung
  • Sicherung von Sendungen durch geeignete Verpackungen.